Allgemeine Informationen für unsere Patienten
1. Behandlungskonzept der Alpstein Clinic
Die ganzheitliche Betrachtung unserer Patienten prägt unsere Sicht von Medizin und Zahnmedizin. Biologische Medizin ist die Basis für unsere Behandlungs-Konzepte. Dabei stützen wir uns auf die besten zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und schaffen damit die Grundlage für ein evidenzbasiertes Angebot. Unsere langjährige Erfahrung ist teilweise Bestandteil dieser Quellen und wird als wertvolle Ergänzung in die jeweiligen Behandlungen mit einbezogen.
Biologische Medizin steht nicht nur für den optimalen Einsatz von natürlichen als auch apparativen Verfahren, sondern auch für entsprechend passenden, effizienten und sanften Therapien, in allen biologischen Ebenen des Menschen ansetzend. Abgerundet wird diese Sicht durch entsprechende präventive Möglichkeiten und Methoden.
Die integrative Ausrichtung zur konventionellen Medizin, indem wir individualisiert konventionelle und Biologische Medizin miteinander verbinden, bildet eine unserer Stärken. Mit Ganzheitlichkeit meinen wir die Betrachtung des einzelnen Menschen in seiner Individualität, die Zusammenhänge von Körper, Geist und Seele. Dafür bedarf es auch einer intensiven Kooperation zwischen der Medizin und der Zahnmedizin – darauf legen wir grossen Wert, ungeachtet ob es sich um eine akute oder chronische Erkrankung handelt.
2. Integrativ-biologische Zahnbehandlung
Die integrative, wissenschaftlich erwiesene, biologische Zahnbehandlung basiert auf einer individuellen differenzierten und umfassenden Diagnostik im Vergleich zur konventionellen Zahnmedizin.
Wir erkennen im Mund des Patienten unverträgliche Materialien und Entzündungen, sogenannte Störfelder, die in der klassischen Behandlung nicht in Betracht gezogen werden und zu chronisch systemischen Erkrankungen führen können. Die Entfernung und Beseitigung von dentalen Störfeldern wird nach individueller Notwendigkeit schonend unter Schutz des Patienten, in enger Kooperation mit der medizinischen Abteilung durchgeführt und mit biologischen Therapieansätzen begleitet. Dabei werden zur harmonischen Bissrehabilitation und Widerherstellung der Kaufunktion auf belastungsfreie Materialien und gesunde Therapiemittel wert gelegt, um die Genesung und Therapieerfolge unserer Patienten zu gewährleisten.
3. Krankenkassenabrechnung
Gewisse ärztliche Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dabei handelt es sich mehrheitlich um die klassischen schulmedizinischen Leistungen. Andere Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges nach KVG und gehen zu Lasten des Patienten. In diesen Bereich fallen gewisse Laboranalysen sowie die meisten naturheilkundlichen Anwendungen.
Die Alpstein Clinic AG stellt Ihnen die entsprechend aufgeteilten Rechnungen aus. Je nach Versicherungsdeckung bei Ihrer Krankenversicherung, können möglicherweise Leistungen über eine allfällige Zusatzversicherung abgerechnet werden. Für eine verbindliche Auskunft bitten wir Sie, mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen.
Ab 01.01.2018 werden infolge der Tarmed Tarifkorrekturen durch den Bundesrat gewisse ärztliche Leistungen (Sprechstunde/Büroarbeit) innerhalb von 3 Monaten zeitlich begrenzt. Daher können wir nicht garantieren, dass alle Leistungen vollumfänglich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
4. Ablauf und Regelungen
Unsere Ärzte sind ab dem Behandlungsbeginn für Sie zuständig und stehen Ihnen für alle medizinischen Anliegen zur Verfügung. Sie werden Ihnen den genauen Behandlungsablauf, wie etwaige Risiken erläutern. Medizinische Unterlagen können durch den Patienten beim Hausarzt oder Spital angefordert werden. Sie erteilen uns die Erlaubnis, dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse die geforderten Daten zu übermitteln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Alpstein Clinic AG erbrachten Leistungen resp. für alle Rechtsgeschäfte mit der Alpstein Clinic AG. Sie sind integrierender Bestandteil zum jeweiligen Auftragsverhältnis zwischen der Alpstein Clinic AG und dem Auftraggeber. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Alpstein Clinic AG schriftlich bestätigt werden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame, als von Anfang an vereinbart, welche der von den Parteien gewollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
2. Dienstleistungen
Als Dienstleistung im Sinne dieser AGB gelten: Behandlungen, Beratungen, Begutachtungen, Analysen, Therapien usw.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich indem der Auftraggeber dies schriftlich, telefonisch, per EMail oder im persönlichen Gespräch erklärt. In den übrigen Fällen kann die Auftragsbestätigung durch auftragsgerechte Leistungserbringung und/oder Lieferung ersetzt werden.
Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Auftraggeber Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, ist eine Offerte 10 Tage lang gültig. Angaben, welche von der Alpstein Clinic AG als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Auftraggeber dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt oder wenn der Auftraggeber die offerierten Leistungen unwidersprochen in Anspruch nimmt. Die Alpstein Clinic AG bestätigt die Annahme schriftlich per EMail oder im persönlichen Gespräch.
Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber der Auftragserteilung resp. -bestätigung, teilt ihm die Alpstein Clinic AG innert einer Woche mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistung, die Termine und Kosten hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist die Alpstein Clinic AG während einer Woche gebunden.
4. Termine
Die Alpstein Clinic AG verpflichtet sich, dem Leistungsempfänger die vereinbarten Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese Dienstleistung zum vorbestimmten Zeitraum anzunehmen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Alpstein Clinic AG liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Auftraggeber
1. auf weitere Dienstleistungen verzichten: Dies hat er der Alpstein Clinic AG unverzüglich mitzuteilen.
2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
3. der Alpstein Clinic AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Alpstein Clinic AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Auftraggeber, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Alpstein Clinic AG muss den Auftraggeber so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
5. Widerruf und Kündigung
5.1. Ambulante Termine
Wird eine Terminvereinbarung durch ambulante Auftraggeber nicht angetreten, werden Ihnen die entsprechenden Ausfallkosten gemäss gültiger Abrechnungsregelung in Rechnung gestellt, insofern nicht spätestens 24 Stunden vor Termin eine Absage erfolgte.
5.2. Ein- oder mehrwöchige Behandlungsphase
Wird eine ein- oder mehrwöchige Behandlungsphase durch den Auftraggeber nicht angetreten, betragen die Stornierungskosten CHF 1’500.00 für die gesamte geplante Zeit, wenn die Abmeldung weniger als 15 Tage vor Beginn oder gar nicht erfolgt.
Erfolgt die Absage nach Buchung der Termine mindestens 15 Tage im Voraus, behält die Alpstein Clinic AG nur die Verwaltungskaution von CHF 800.00. Bei einer Verschiebung behält die Alpstein Clinic AG CHF 500.00 ein. Wesentliche Auftragsänderungen gelten als neuer Vertragsabschluss und sind nach den entsprechenden Regeln zu vereinbaren.
6. Zahlungsbedingungen
Die Kosten werden in der Offerte dargelegt, wobei eine angemessene Abweichung vorbehalten bleibt. Zugleich wird festgehalten, dass Kosten von Drittleistungen (vor allem Laboruntersuchungen) sowie pharmazeutischen Produkten nicht enthalten sind und somit zusätzlich anfallen. Die Anzahlung erfolgt bei einem stationären Aufenthalt im Voraus, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Offerte inkl. Bestätigungsformular.
Dienstleistungsaufwendungen die vom Auftraggeber separat gewünscht werden, sind sofort bei Erfüllung ohne Abzug fällig. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Alpstein Clinic AG berechtigt,
1. Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zu erstellen
2. und/oder noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Alpstein Clinic AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Dienstleistung oder ein Teil davon bereits erbracht wurden.
Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der gemäss OR 104 Abs. 1 bei 5 % liegt. Folgende Karten sind akzeptiert: Maestro, Visa, Master Card und American Express. Diners Kreditkarten, sowie Postcard werden von der Alpstein Clinic AG nicht akzeptiert.
7. Gewährleistung
Die Alpstein Clinic AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Dienstleistungen in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der eingesetzten Parteien (Hotels etc.) sowie deren Überwachung soweit es in ihrer Fachkompetenz liegt.
Gewährleistet wird die sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft/Lehre und der langjährigen Erfahrung entsprechende Ausführung der vereinbarten Dienstleistung. Die Alpstein Clinic AG übernimmt hingegen die Richtigkeit der erbrachten Dienstleistung oder die Folgen derer.
8. Datenschutz
Die Auftraggeber-Daten werden bei der Alpstein Clinic AG entsprechend der Datenschutzgesetzgebung vertraulich behandelt. Die Daten dienen nur der internen Verarbeitung und werden nicht ohne allfällige Zustimmung des Patienten an Dritte weitergegeben. Es werden nur Daten erhoben, die zur Ausführung der Aufträge notwendig sind. Die Alpstein Clinic AG hat selbst das Recht, die Adressdaten über neue Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Angelegenheiten ist, nach schweizerischem Recht, 9056 Gais, AR, Schweiz.